1. Mitgliedschaft und Vertragsbindung
Die Mitgliedschaft bei der Köniz Football Academy (nachfolgend “Verein”) kommt durch Anmeldung und schriftliche Bestätigung durch den Verein zustande. Für minderjährige Mitglieder ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, welche sämtliche Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft übernehmen.
Mit dem Beitritt erkennen die Mitglieder bzw. ihre gesetzlichen Vertreter diese AGB sowie die Vereinsstatuten verbindlich an. Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Vereinsjahr (1. August bis 31. Juli) und verlängert sich automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
2. Mitgliederbeiträge und Zahlungsmodalitäten
Für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb gelten folgende jährliche Mitgliederbeiträge:
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G-Junioren: CHF 200.–
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F-Junioren: CHF 400.–
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E-Junioren und D-Junioren: CHF 500.–
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Sport- und Bewegungsprogramm („4 the Future“) ohne Vereinslizenz: CHF 175.–
Die Beiträge sind mit Rechnungsstellung fällig und jeweils im Voraus zu bezahlen. Auf Wunsch kann der Betrag in vier Monatsraten entrichtet werden.
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung. Danach wird eine Mahngebühr von CHF 10.– erhoben, welche sich alle 5 Tage um weitere CHF 10.– erhöht. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann das Mitglied vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen werden, bis der gesamte offene Betrag beglichen ist.
3. Austritt, Rückerstattung und Vereinswechsel
Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich, muss jedoch schriftlich (per Brief oder E-Mail) durch die Erziehungsberechtigten erklärt werden.
Bereits fällige oder bezahlte Beiträge werden bei Austritt nicht zurückerstattet. Auch bei Vereinswechsel während des Jahres bleibt der volle Jahresbeitrag geschuldet.
Allfällige externe Transferkosten (z. B. Verbandspauschalen) sind durch die Erziehungsberechtigten zu tragen.
Ein Vereinswechsel oder die Ausstellung eines Freigabeformulars (z. B. für einen Spielerpass oder Vereinsübertritt) erfolgt ausschließlich nach vollständiger Begleichung aller offenen Rechnungen und Beitragsschulden. Der Verein ist berechtigt, bei ausstehenden Zahlungen die Freigabe bis zur Erfüllung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen zurückzuhalten, im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der Fußballverbände.
4. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme am Vereinsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko. Der Verein haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Organe oder Hilfspersonen.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung für das Mitglied sicherzustellen.
Für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die Aufsichtspflicht des Vereins beschränkt sich auf die offiziellen Trainings- und Spielzeiten.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Mitglieder und deren Erziehungsberechtigten werden ausschließlich zum Zweck der Vereinsverwaltung, Trainingsorganisation und Kommunikation verarbeitet.
Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) der Schweiz. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder für die Abwicklung von Förderprogrammen erforderlich (z. B. Jugend+Sport).
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
6. Kommunikation und Bildrechte
Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail, WhatsApp oder über interne Vereinsplattformen. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, regelmäßig Mitteilungen abzurufen und Adress- oder Kontaktdaten bei Änderungen umgehend zu aktualisieren.
Mit dem Vereinsbeitritt erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass der Verein im Rahmen von Trainings, Spielen und Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen erstellen und diese für Vereinszwecke (z. B. Website, Social Media, Flyer) verwenden darf.
Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Nutzung dieser Aufnahmen ist jederzeit möglich und wird respektiert.
7. Verhalten und Disziplin
Von allen Beteiligten (Spielerinnen, Eltern, Trainerinnen und Zuschauenden) wird ein respektvoller, fairer und disziplinierter Umgang erwartet.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Verhaltensregeln kann der Verein Verwarnungen, befristete Ausschlüsse oder die Beendigung der Mitgliedschaft aussprechen.
Über solche Maßnahmen entscheidet der Vereinsvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.
8. Organisatorische Änderungen
Der Verein behält sich das Recht vor, Trainingszeiten, Gruppen- oder Standortzuteilungen sowie Trainerwechsel vorzunehmen. Solche organisatorischen Anpassungen berechtigen nicht zu einer Rückerstattung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags.
9. Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
Im Rahmen des Programms „Sport und Bewegung“ arbeitet der Verein mit der gemeinnützigen Organisation „4 the Future“ zusammen. Für dieses Programm gelten ergänzend die Bestimmungen der Partnerorganisation.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Köniz, Kanton Bern.
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
Der Verein bemüht sich, allfällige Streitigkeiten einvernehmlich zu regeln, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
11. Änderungen der AGB
Der Vereinsvorstand behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ergänzen, insbesondere bei gesetzlichen Änderungen, organisatorischem Bedarf oder veränderten Rahmenbedingungen.
Änderungen treten nach entsprechender Mitteilung an die Mitglieder (z. B. per E-Mail oder Veröffentlichung auf der Website) in Kraft.
Sofern nicht innert 14 Tagen schriftlich widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs kann die Mitgliedschaft durch beide Seiten außerordentlich auf Ende des laufenden Monats beendet werden.
